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BGB § 2329 Anspruch gegen den Beschenkten

BGB § 2329 Anspruch gegen den Beschenkten

[ Auszug: (1) Soweit der Erbe zur Ergänzung des Pflichtteils nicht verpflichtet ist, kann der Pflichtteilsberechtigte von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes  ... ]